1 Antwort

Wer im Handwerk den Meistertitel erworben hat, ist berechtigt, in diesem Beruf auszubilden. Der Meisterbrief umfasst nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die Ausbildereignung nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung). Wichtig ist zudem die persönliche Eignung.

Darüber hinaus sind auch andere Qualifikationen für die Berechtigung zur Ausbildung möglich. Dies hängt jedoch vom ausgeübten Handwerksbereich ab.