Meinung des Tages: Wer sollte entscheiden, wann eine Drohne abgeschossen werden darf?
Wenn Drohnen plötzlich über Flughäfen, Kraftwerke oder Wohngebiete kreisen, stellt sich nicht nur die Frage nach Technik – sondern nach Recht und Verantwortung
In Deutschland sorgt die jüngere Häufung von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur, wie am Flughafen München, für starken Druck. Politiker wie Markus Söder fordern, dass die Polizei künftig Drohnen sofort abschießen darf. Im Hintergrund arbeitet Innenminister Alexander Dobrindt an einer Reform des Luftsicherheitsgesetzes, mit der die Bundeswehr ermächtigt werden soll, im Inland Drohnen abzuschießen – zumindest bei Amtshilfe für die Polizei. Ein Regierungsentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr in Fällen mit unmittelbarer Gefahr oder über besonders sensiblen Objekten tätig werden darf. Gegner warnen vor verfassungsrechtlichen Problemen: Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz nur sehr eingeschränkt im Inland eingesetzt werden.
(Bild KI generiert)
Wer sollte in Deutschland befugt sein, Drohnen abzuschießen?
Wie soll sichergestellt werden dass eine Drohne nicht fälschlich – z. B. aus technischer Fehlinterpretation – abgeschossen wird?
Sollte der Verkauf von Drohnen in Deutschland mehr reguliert werden?
89 Stimmen
35 Antworten
Ich sehe keine Notwendigkeit bestehende Regeln zu ändern. Die Polizei ist bereits berechtigt, Drohnen bei Bedarf abzuschießen, die Bundeswehr nur bedingt zuständig.
Für mich ist die Sache sehr einfach:
Wenn eine Drohne aus dem Ausland (oder aus internationalen Gewässern) kommt, und keine Anmeldung bei der zuständigen Flugsicherung vorliegt, ist das eine Luftraumverletzung. In so einem Fall sollte die Drohne (wenn sichergestellt ist, dass es eine Drohne ist - also keine Menschen in dem Fluggerät sind) sofort und ohne weitere Nachfrage abgeschossen werden. Ohne wenn und aber. Das ist 100%ig das Risiko des Drohnenbesitzers - er muss wissen, dass er Ländergrenzen nicht ohne Anmeldung überfliegen darf. Die Entscheidung hierüber sollte der Bundespolizei obliegen - diese ist in Friedenszeiten die erste Entscheidungsinstanz, wenn es um Grenzübertritte geht.
Wenn eine Drohne im Inland in Flugverbotszonen fliegt (über Flughäfen, über militärischen Anlagen, etc.), oder im Bereich von kritischer Infrastruktur fliegt und dort Verdacht erregt, sollte die Entscheidung bei der Polizei liegen, und ggf. ein Abschuss verfügt werden, wenn eine Gefahrensituation vorliegt. Ohne Gefahrensituation sollte die Drohne verfolgt und der Besitzer ausfindig gemacht werden, so dass dieser zu der Sache angehört und ggf. zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Für kleinere Drohnen, wie sie im Privatgebrauch für Filmaufnahmen etc. gebräuchlich sind, gibt es an einzelnen Flughäfen erfolgreiche Versuche mit abgerichteten großen Greifvögeln (Steinadler, ...), die die Drohne in der Luft packen und zu Boden zwingen können. Das ist zielgenauer und risikoärmer als ein Abschuss.
Wer sollte in Deutschland befugt sein, Drohnen abzuschießen?
Der Eigentümer oder Betreiber des Grundstücks über dem das Ding gerade schwebt...
Flughäfen beschäftigen z.B. Jäger zu Vogelabwehr, warum also nicht auch die mechanischen Vögel abwehren ...
Wie soll sichergestellt werden dass eine Drohne nicht fälschlich – z. B. aus technischer Fehlinterpretation – abgeschossen wird?
Gar nicht, über privatem Luftraum (und Flughäfen, Stadien oder Firmengelände gelten als Privat) haben die Dinger ohnehin nix zu suchen. Wer sich nicht daran hält muss halt mit dem Totalverlust rechnen und leben...
Das Amtsgericht Riesa entschied mit einem Urteil vom 24.04.2019, dass eine Drohne durch den Anwohner eines privaten Grundstückes abgeschossen werden dürfe, wenn sie unerlaubt dessen Eigentum überliegt. Der Abschuss sei durch Defensivnotstand aufgrund Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Eigentums gerechtfertigt. (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19)
Sollte der Verkauf von Drohnen in Deutschland mehr reguliert werden?
Wozu? Drohnen sind ein nettes Spielzeug, ich benutze sie selbst beim Angeln um punktgenau immer denselben Platz anzufüttern ...
aber ich flieg auch nicht über die Grundstücke meiner Nachbarn oder Flughäfen ...
Ich finde dass im akuten Notfall die Polizei schnell entscheiden können sollte ob eine Drohne abgeschossen wird wenn unmittelbare Gefahr besteht, bei komplexeren Situationen oder über kritischer Infrastruktur braucht es aber eine übergeordnete Freigabe die dann auch juristisch hält. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden sind verbesserte Identifikationssysteme und genaue Einsatzprotokolle unerlässlich und ja, der Verkauf von Drohnen sollte viel stärker reguliert werden wenn man sieht was damit alles möglich ist.
Wer sollte entscheiden, wann eine Drohne abgeschossen werden darf?
Was gibt es da zu entscheiden, wenn sich eine Drohne über einer Flugverbotszone befindet, kann sie abgeschossen werden, wenn das gefahrlos möglich ist, ganz gleich von wem sie ist und warum sie sich dort befindet!