AMA: Themenspecial 06. August 2025
AMA: Ausbildungsstart im Handwerk
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Was passiert, wenn man als HandwerkerIn Probleme mit dem Rücken hat und nicht mehr arbeiten kann?

1 Antwort

Wie in anderen Branchen auch erfolgt zunächst eine Krankschreibung. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen. Sollte eine Therapie nicht erfolgreich sein und eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf nicht möglich sein, besteht z. B. die Möglichkeit einer Umschulung. Alternativ kann unter bestimmten Umständen eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden, sofern eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 80.000 Mitgliedsbetriebe mit knapp 300.000 Beschäftigten