Sollte das passive Wahlrecht von Volksverhetzern entzogen werden?

5 Antworten

Zuerst sei gesagt das rechtsstaatliche Organe von Menschen besetzt sind und Menschen sind weder neutral, noch fehlerfrei. Letztlich bleibt es also ein Kompromiss.

Wie ein Richter eine Situation einordnet spielt also eine große Rolle. Zum Schutz davor gibt's aber natürlich verschiedene Instanzen und Widerspruchsmittel, die Angeklagte schützen sollen.

DISCLAIMER: Das Beispiel soll keine neue politische Diskussion aufmachen und bedient sich nur einem aktuell relevanten Thema!
Das Volksverhetzung unterschiedlich interpretiert wird, sieht man aktuell gut an den Repressionen gegen Pro-Palästina-Bewegungen. So war es lange generell verboten das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, was inzwischen aber erlaubt wurde, sofern man sich kritisch mit der Staatsgründung auseinandersetzt und nach einer friedlichen Veränderung strebt. Auch die Aussage "There is only one state - Palastine 48" wurde wieder erlaubt.

Die Komplexität dieser Diskussion zeigt sich daran, dass Gerichte innerhalb Deutschlands für denselben Tatbestand zu unterschiedlichen Urteilen kommen.
Der Satz "From the river to the sea" blieb aber weiterhin verboten. Zumindest war man sich hier einig.

Daraus folgt für mich, dass man das passive Wahlrecht ggf. auch dann verlieren kann, wenn man für eine geringfügige Tat (in dem Sinne, dass man auch mit Geldstrafe davon kommen kann) verurteilt wird.

So wie ich die Antwort von BeviBaby verstanden hat, kann man das passive Wahlrecht bereits jetzt durch Straftaten verlieren, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wird. Das ist auch für den Tatbestand der Volksverhetzung der Fall, wo in schweren Fällen genau diese verhängt werden kann.
Daraus folgt für mich die Vermutung, dass die Einführung des Gesetzes vermutlich eher auf eine erhöhte Kontrolle durch den Staat, als auf einen gesellschaftlichen Mehrwert für uns alle abzielt. Das halte ich für eher bedenklich...

Doch was ist deine Meinung dazu ?

Warum nicht?

Den Entzug des passiven Wahlrechts aufgrund strafrechtlicher Verurteilung kennen wir schon, § 45 StGB.

Absatz 1: Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

In dem Bereich wären wir in etwa. Und jetzt stellt sich die Frage ob eine Verurteilung wegen Volksverhetzung hier irgendwie vergleichbar sein kann. Das werden andere entscheiden.
Für vollkommen absurd halte ich es nicht. Wer sich wählen lassen möchte sollte auch irgendwo für bestimmte Dinge einstehen und eine bestimmte Vorbildrolle zumindest in der Theorie einnehmen können. Ob das bei jemandem der Fall ist, der wegen Volksverhetzung verurteilt wurde ist nun fraglich.

Ich wollte das nur mal schnell erklären, um zu zeigen: SO extrem wie es vllt. auf den ersten Blick scheint ist es nicht. Wir haben hier eine strafrechtliche Konsequenz, die es bereits fest im StGB etabliert gibt. (Auch wenn nicht jeder davon zu wissen scheint!)
Ans aktive Wahlrecht, also die Fähigkeit selbst zu WÄHLEN, geht das nicht ran. Es geht lediglich darum dass Leute die wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurden erstmal nicht gewählt werden können.

Das finde ich nicht verkehrt und vor allem auch nicht abwegig. Ich finde nicht unbedingt, dass die Politik eine Spielwiese für verurteilte Volksverhetzer sein sollte.

Zumal es ja auch noch der Aspekt der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung gibt. Das heiße eine einfache Behauptung reicht hier auch nicht aus, das muss schon rechtskräftig entschieden sein, wo in aller Regel auch Beweisaufnahmen etc. erfolgen werden.


Flauser  05.01.2026, 21:18

Lt. StGB § 130 Volksverhetzung kann für alle Tatbestände eine Freiheitsstrafe über einem Jahr verhängt werden.

Dementsprechend kann es auch schon jetzt dazu kommen.

Myrine  05.01.2026, 21:13

Danke für den Hinweis. Das wir sowas bei Verbrechen (juristisch) längst haben, hatte ich überhaupt nicht mehr auf dem Schirm.

Finde ich irgendwie schwierig, weil dann könnte man ja jeden als Volksverhetzer bezeichnen der was anderes glaubt.

Der richtige weg ist dafür zu sorgen dass man nichts wählen kann was zu krass ist. Dann hat man das problem auch nicht.

Im Endeffekt ziehlt das eh auf die AFD wähler ab


BeviBaby  02.01.2026, 16:06
Finde ich irgendwie schwierig, weil dann könnte man ja jeden als Volksverhetzer bezeichnen der was anderes glaubt.

Naja, deswegen wird das ja auch von einer (so nehme ich an) rechtskräftigen Verurteilung abhängig gemacht.

Der richtige weg ist dafür zu sorgen dass man nichts wählen kann was zu krass ist.

Das passive Wahlrecht ist die Fähigkeit gewählt zu werden. Also kann man dann nicht mehr als Kandidat aufgestellt werden. Man kann aber weiterhin wählen.

Tannibi  02.01.2026, 16:22
Finde ich irgendwie schwierig, weil dann könnte man ja jeden als Volksverhetzer bezeichnen der was anderes glaubt.

Darum geht es ja um diejenigen, von denen ein Richter
glaubt, dass sie Volksverhetzer sind.

Das ist ein wager Begriff, der oft vorschnell gewählt wird

Ausserdem wird es niemanden interessieren, ob 0.5% wählen dürfen oder nicht

Wegen seiner Meinungsfreiheit sollte niemandem was entzogen werden. Wer so handeln will, dem sollte man das Wahlrecht gleich mit entziehen.


Flauser  05.01.2026, 21:19

Die Tatbestände der Volksverhetzung werden nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aus diesem Grund sind staatliche Repressionen auch nicht ausgeschlossen.

morlog1944  05.01.2026, 21:24
@Flauser

Wenn es echte Meinungsfreiheit gäbe, würde nichts ausgeschlossen . Entweder es gibt sie oder es gibt sie nicht. Ein Dazwischen gibt es nicht.

Du kannst sonst nie sicher sein doch belangt zu werden.

Flauser  05.01.2026, 21:59
@morlog1944
Du kannst sonst nie sicher sein doch belangt zu werden.

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nie vollkommen folgenlos.

Bestimmte Dinge wie das Infragestellen des Genozids, den die Nazis verübt haben oder stumpfer Hass gegen Andere ist zurecht nicht von dieser gedeckt!

Da endet man zwangsläufig beim Toleranzparadoxon, weshalb ich diese Form der staatlichen Kontrolle größtenteils nicht ablehnen kann.

morlog1944  05.01.2026, 22:05
@Flauser

Solange man dabei nicht tätig wird und es beim Wort belässt, ist das Meinungsfreiheit

Flauser  05.01.2026, 22:11
@morlog1944

Wenn die Rechte anderer Menschen schwer verletzt werden, ist das zurecht verboten.
In diesem Fall kann man auch gerne auf GG Art. 1 verweisen. Das sticht im Zweifelsfall jedes andere Recht.

morlog1944  05.01.2026, 22:14
@Flauser

Mit einer bloßen Meinung verletzte ich keine Rechte anderer ,im Gegenteil, ich übe mein Recht aus, meine Meinung zu sagen.

morlog1944  05.01.2026, 22:26
@Flauser

Das ist mir klar ,deshalb gibt es keine uneingeschränkte Meinungsfreiheit in Deutschland.