1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, und zwar dann, wenn sich der Betrieb und der Auszubildende einig sind. Allerdings braucht es dafür Gründe, z.B. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife, eine abgeschlossene Berufsausbildung, fachlich einschlägige Lernleistungen hochschulischen Ursprungs oder eine einschlägige berufliche Grundbildung oder einschlägigen Berufstätigkeit. Auch während der Ausbildung kann man noch auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen verkürzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 80.000 Mitgliedsbetriebe mit knapp 300.000 Beschäftigten