Darf Arbeitgeber verlorene Arbeitsstunden wegen Stromausfall als Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen?

4 Antworten

Zwei volle Tage als Minus zu verbuchen klingt schon ungewöhnlich. Der Ausfall kam ja nicht von dir, sondern von außen. Gerade bei fest eingeplanten Schichten wirkt das rechtlich wacklig. Würde mich wundern, wenn das so durchgeht.

nein und nochmal nein

der stromausfall ist höhere gewalt und nicht dein verschulden.

Ein Stromausfall ist ein Betriebsrisiko, d. h. der Arbeitgeber trägt das Risiko für den Arbeitsausfall. Er muss also den Lohn zahlen. Geregelt ist das in Paragraph 615 BGB.

Wenn du deine Arbeitsleistung angeboten und den Stromausfall nicht verschuldet hast, fällt das m.E. unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.