Jede Feuerwehr hat ihre eigenen Aufnahmevorraussetzungen. Bei der einen musst du in direkter Nähe der Feuerwehrwache wohnen, bei der anderen ist es egal. Bei noch einer anderen brauchst du z.B. verpflichtend eine Tauglichkeit nach G26.3 für den schweren Atemschutz, bei der anderen reicht es wenn du selbstständig geradeaus laufen kannst.

Die "Truppmann Teil 1" - Ausbildung, die du warscheinlich meinst, ist vielerorts als "Grundlehrgang" bekannt und bildet den Grundstein einer jeder "Feuerwehrkarriere". Diese Ausbildung findet auf Kreisebene statt und wird nach Abschluss in der Regel überall in deinem Bundesland anerkannt. Bundeslandübergreifend ist das etwas komplizierter, aber auch da gibt es oftmals keine Probleme. Eine Auffrischung in Form von einer Lehrgangswiederholung ist nach längerer Inaktivität gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was hingegen Pflicht ist, ist die regelmäßige Teilnahme an Ausbildungsdiensten der Feuerwehr.

Wenn du nun in einem anderen Viertel als deine FF wohnst ist es natürlich fraglich, ob du deiner Feuerwehr dann bei einem Einsatz zur Verfügung stehen kannst. Das musst du mit der Wehrführung abklären, ob sie dich trotzdem ausbilden.

Neben der "bloßen" Ausbildung muss der Träger der Feuerwehr dir dann nämlich neben der Auswandsentschädigung ebenfalls die notwendige Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Ob das Sinn macht, wenn du der Feuerwehr dann keinen "Nutzen" bringst, ist fraglich.

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Rangieren und normale Bewegungsfahrten sind das eine, Einsatzfahrten das Andere... Du musst dein Fahrzeug kennen (lernen), wie es sich in den Kurven verhält usw. Besonders auf Einsatzfahrt ist das Fahren nochmal ein ganz anderes als wenn du "zivil" unterwegs bist.

Neben den Sonder/Wegerechten kommt dann auch noch dazu, dass du im Gegensatz zu einem "Zivilen" LKW noch einige tausend Liter Wasser an Board mitführst...

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Kann ich nicht nachvollzuiehen. Das ist nur dummes Geschwätz.

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Sieht mir nach sehr wenig Abstand aus. Ich habe mal gelernt, dass zwischen einem Ofen und einer nicht brennbaren Wand (z.B. aus Ziegel oder Stein) mindestens 20cm Abstand vorhanden sein müssen. Bei brennbaren Wänden erhöht sich der Mindestabstand auf mindestens 40cm.

Letztendlich holst du dir am Besten eine qualifizierte zweite Meinung von deinem zuständigen Bezirksschornsteinfeger ein.

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Mich wundert es eher warum du mit einer solchen Diagnose inklusive Notfalleinweisung nicht direkt vom Rettungsdienst abgeholt wurdest.

Ist dir bewusst dass die Diagnose auf eine lebensbedrohliche Form einer Tachykardie hindeutet?

Notfalleinweisung heißt nicht "fahr hin wenn du Zeit hast", sondern "unverzüglich in ein Krankenhaus!" Nicht morgen, nicht nach dem Wochenende, nicht "wenn’s besser wird" – sondern JETZT ins Krankenhaus. Aber anscheinend hast du es ja trotzdem über den Berg geschafft. Zumindest vorerst

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Mach den A. Das Mindestalter hast du, und für den B196 hast du den Führerschein noch nicht lange genug

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Bisher noch nicht, aber ich lese immer sehr gern die bereits gestellten Fragen bzw die Antworten darauf durch. Auch wenn ich selber schon einmal die Ehre hatte, bei einer Blickwechsel-Aktion dabei sein zu dürfen

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Das kommt natürlich immer auf das Alter der Kinder und ihren Wissenstand an.

Wir selber veranstalten im Jahr ein Zeltlager und einen Berufsfeuerwehrtag, sollten wir mal Lückenfüller zum Beschäftigen der Kinder brauchen, greifen wir oft auf solche kleinen Spiele zurück. Feuerwehrtypische Disziplinen wären:

Schlauchkegeln: Holzstücke oder Kegel aufstellen, die mit einem D oder C-Schlauch umgekegelt werden müssen

Gerätefühlen: Paar Geräte von den Autos genommen, eine decke drüber und dann die Kinder erfühlen lassen, umd welches Gerät es sich handelt. Alternativ geht auch eine Augenbinde, je nach Schwierigkeitsgrad

Fahrzeugkunde: Für die etwas älteren Kinder kann man kleine Kärtchen machen, auf denen verschiedene Geräte stehen. Die müssen auf dem Fahrzeug gesucht werden

Schere und Spreizer: Auch wieder für die Großen. Große Papprollen besorgen, die die Kinder dann mit den Hydraulischen Rettungsgeräten bearbeiten dürfen. Allgemein macht denen alles Spaß, was Krach macht

Stadt Land Feuerwehr: Was fürs Logisch Denken, abgeänderte Form von Stadt Land Fluss. Hier aber mit Stand, Land, Ausrüstung, Fahrzeug und Alarmierungsgrund/Einsatz.

Feuerwehruntyisch:

Teebeutelweitwerfen. Einzige Bedingung: Der Teebeutel muss am Schild mit dem Mund festgehalten werden.

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Kommt drauf an, wie grroß das Feuer schon war. Das kann man so nicht beurteilen.

Ein Feuerlöscher hat natürlich deutlich mehr Löschmittel, bist damit also auf jeden Fall auf der sicheren Seite gewesen. Hast alles richtig gemacht

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Im schlimmsten Fall könnte nicht nur die Gabel beschädigt sein, sondern auch die Gabelbrücken, das Lenkkopflager und im Worst Case der Rahmen an sich. Das sollte auf jeden Fall von einer Fachwerkstatt geprüft werden. Fraglich ist auch, ob ggf die Felge sowie die Achse auch etwas abbekommen haben.

Falls die Gabelholme nur gegeneinander verdreht sind, kannst du versuchen, die Klemmschrauben der Gabelbrücken zu lösen und die Spur neu auszurichten. Das funktioniert aber nur, wenn keine größeren Schäden vorliegen und erfordert etwas technisches Verständnis.

Wenn dein Motorrad wirklich so aussieht, wie du es beschrieben hast – mit der Vorderachse deutlich nach hinten versetzt – wird das vermutlich nicht ausreichen. In dem Fall wirst du wahrscheinlich mindestens alles ab dem Lenkkopflager erneuern müssen.

Falls du dir unsicher bist, lass das lieber eine Werkstatt machen, da eine falsche Reparatur sicherheitskritisch sein kann

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Wenn du bei der Feuerwehr oder einer anderen Hilforganisation bist, dann bekommst du den Pager auch von da gestellt, wenn du dazu befugt bist. Der ist dann richtig eingestellt, programmiert und muss von dir lediglich ab und zu geladen werden.

Wenn du dann mit dem Gerät trotzdem ein Problem hast, hilft dir dein Wehrleiter/Kommandant weiter. Jenachdem wie man denjenigen bei euch nennt.

Hast du dir den privat gekauft und willst einfach nur "mitlesen", dann muss ich dich enttäuschen.

In Deutschland stellt das eine Straftat nach § 89 TKG (Telekommunikationsgesetz) dar. Technisch machbar ist das ohnehin nicht so einfach, da das alles (zum Glück) alles sehr gut verschlüsselt ist

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